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1/3 Textverständnis: Grundlagen zu Arbeitssicherheit
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Grundlagen zu Arbeitssicherheit
Eine wichtige Grundlage für Bestimmungen zur Arbeitssicherheit ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung ist das Kerninstrument im betrieblichen Arbeitsschutz und bildet die Grundlage für Betriebsanleitungen und Unterweisungen.
Sie ergibt sich aus dem § 5 des Arbeitsschutzgesetzes: Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
Schwerpunkte dieser Schulung sind Unterweisungen über Gefährdungen und Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Fahren und der Bedienung von Fahrzeugen und Flugzeugabfertigungsgeräten.
Es handelt sich hierbei nicht um eine Erstschulung, sondern um die vorgeschriebene Wiederholungsschulung und die Auffrischung des Wissens um Gefahrenpunkte im täglichen Umgang mit Fahrzeugen und Geräten auf dem Vorfeld.
Ziel ist eine Sensibilisierung für Situationen, in denen Gefährdungen auftreten können.
Eine wichtige Grundlage für Bestimmungen zur Arbeitssicherheit ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung ist das Kerninstrument im betrieblichen Arbeitsschutz und bildet die Grundlage für Betriebsanleitungen und Unterweisungen.
Sie ergibt sich aus dem § 5 des Arbeitsschutzgesetzes: Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
Schwerpunkte dieser Schulung sind Unterweisungen über Gefährdungen und Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Fahren und der Bedienung von Fahrzeugen und Flugzeugabfertigungsgeräten.
Es handelt sich hierbei nicht um eine Erstschulung, sondern um die vorgeschriebene Wiederholungsschulung und die Auffrischung des Wissens um Gefahrenpunkte im täglichen Umgang mit Fahrzeugen und Geräten auf dem Vorfeld.
Ziel ist eine Sensibilisierung für Situationen, in denen Gefährdungen auftreten können.
Quelle: Fraport Ground Services GmbH, Jährliche Sicherheitsunterweisung. Teil C. Flugzeugabfertigung, Fahrzeuge. 8.2.A.5.2, Version 1.2, Blatt 4/12.
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